Unterrichtsgebühren
Bei Belegung eines instrumentalen oder vokalen Hauptfaches sind alle für die musikalische Ausbildung erforderlichen Kurse als Ergänzungsfächer kostenfrei.
Nehmen Schülerinnen und Schüler ausschließlich an einem Ergänzungsfach = Kurs teil, ist dafür eine Kursgebühr von 100 Euro pro Semester zu bezahlen.
Gebührenübersicht
Übersicht Unterrichtsgebühren der Musikschule Wien ab 1.9.2024: link
Unterrichtsform |
Einheiten pro Woche |
Gebühr pro Semester (€) |
Einzelunterricht |
1 Einheit à 50 Minuten |
346 |
Einzelunterricht (halber Platz) |
1 Einheit à 25 Minuten |
200 |
Kombinierter Unterricht * |
1 Einheit à 50 Minuten |
273 |
2er-Gruppe |
1 Einheit à 50 Minuten |
200 |
2er-Gruppe (halber Platz) |
1 Einheit à 25 Minuten |
128 |
3er-Gruppe |
1 Einheit à 50 Minuten |
129 |
3er-Gruppe (halber Platz) |
1 Einheit à 50 Minuten |
79 |
Elementares Musizieren |
1 Einheit à 50 Minuten |
100 |
Musikkunde/Chor für externe SchülerInnen |
1 Einheit à 50 Minuten |
100 |
* Kombinierter Unterricht bietet 25 Minuten Einzelunterricht in Verbindung mit 25 Minuten Unterricht in einer Zweier-Gruppe an. Die wöchentliche Unterrichtsdauer beträgt insgesamt 50 Minuten. Der kombinierte Unterricht vereint die Vorteile der jeweiligen Unterrichtsformen: dadurch sind sowohl individuelle Betreuung als auch motivierendes Lernen und Musizieren in der Gruppe möglich.
Ermäßigungen
Einkommensbedingte Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Familieneinkommen:
- Antragstellung mit Formular bis spätestens vier Wochen nach der Aufnahme (bei neuen SchülerInnen) bzw. bis 30. September 2024 bei bereits bestehenden Unterrichtsverträgen in der Kassa der Musikschule Wien, 1080 Skodagasse 20, Zimmer 1.03 (1. Stock),
bei Frau Augustine Spitzer (01/40134 88420, augustine.spitzer@wien.gv.at ) - Die Gewährung der Ermäßigungen erfolgt pro Schuljahr
Sie können hier das Formular "Einkommensbedingte Ermäßigung" herunterladen.
Geschwisterrabatt:
- Ab dem zweiten, an der Musikschule Wien eingeschriebenen Kind, wird auf Antrag folgende Geschwisterermäßigung gewährt: das zweite Kind bezahlt 80 Prozent der Schulgebühr, das dritte Kind 60 Prozent, das vierte Kind 40 Prozent, das fünfte Kind 20 Prozent, weitere Geschwister sind kostenfrei
- Die Gewährung der Ermäßigungen erfolgt pro Schuljahr
- Antragstellung mit Formular beim Schulleiter bis spätestens 14. Oktober 2024
Sie können hier das Formular "Geschwisterermäßigung" herunterladen.